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Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus TCG 1874

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<div class=WordSection1>
+
__NOTOC__
 
+
===§ 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins===
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center;line-height:normal'><b><span
+
<ol>
style='font-size:18.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Satzung</span></b></p>
+
  <li>Der Verein führt den Namen Turner-Club Gelsenkirchen 1874 e.V. Abkürzung: TCG 1874. Die Vereinsfarben sind grün und weiß.</li>
 
+
  <li>Tag der Gründung: 24. Juli 1874. Der Verein ist am 04. Februar 1928 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der VR-Nummer 682 eingetragen.</li>
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
+
  <li>Der Sitz des Vereins ist Gelsenkirchen.</li>
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr des
+
  <li>Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. </li>
Vereins</span></b></p>
 
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein führt den Namen
 
    Turner-Club Gelsenkirchen 1874 e.V. Abkürzung: TCG 1874. Die Vereinsfarben
 
    sind grün und weiß.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Tag der Gründung: 24. Juli 1874.
 
    Der Verein ist am 04. Februar 1928 ins Vereinsregister beim Amtsgericht
 
    Gelsenkirchen unter der VR-Nummer 682 eingetragen.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Sitz des Vereins ist
 
    Gelsenkirchen.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
    </span></li>
 
</ol>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 2 - Zweck und Aufgaben</span></b></p>
 
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Satzungszweck ist:</span></li>
 
<ol start=1 type=a>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>Förderung und Pflege der
 
      sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,<br>
 
      Gesunderhaltung und Lebensfreude,</span></li>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>Bildung und Erziehung der
 
      Jugendlichen unter Beachtung pädagogischer, sozialer und gesundheitlicher
 
      Gesichtspunkte,</span></li>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein ist parteipolitisch
 
      neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und
 
      rassischer Toleranz,</span></li>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>Zusammenarbeit mit anderen Sport-
 
      und Jugendorganisationen sowie die Pflege der internationalen Verständigung.</span></li>
 
</ol>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 2 - Zweck und Aufgaben===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
+
<ol>
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 3 – Gemeinnützigkeit</span></b></p>
+
  <li>Der Satzungszweck ist:</li>
 
+
  <ol start=1 type=a>
<ol start=1 type=1>
+
    <li>Förderung und Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,<br>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
      Gesunderhaltung und Lebensfreude,</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein verfolgt ausschließlich
+
    <li>Bildung und Erziehung der Jugendlichen unter Beachtung pädagogischer, sozialer und gesundheitlicher Gesichtspunkte,</li>
    und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
+
    <li>Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz,</li>
    &quot;Steuerbegünstigte Zwecke&quot; der Abgabenordnung. Der Verein ist
+
    <li>Zusammenarbeit mit anderen Sport- und Jugendorganisationen sowie die Pflege der internationalen Verständigung.</li>
    selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
+
  </ol>
    Zwecke.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mittel des Vereins dürfen nur
 
    für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
 
    keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Es darf keine Person durch
 
    Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig
 
    hohe Vergütungen begünstigt werden.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Vereinsämter werden grundsätzlich
 
    ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine
 
    Vergütung&nbsp;nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3
 
    Nr. 26a EStG beschließen.</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 3 Gemeinnützigkeit===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
+
<ol>
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 4 Mitgliedschaft</span></b></p>
+
  <li>Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts &quot;Steuerbegünstigte Zwecke&quot; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.</li>
 
+
  <li>Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.</li>
<ol start=1 type=1>
+
  <li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.</li>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
<li> Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des §3 Nr.26a EStG beschließen</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein hat:</span></li>
 
</ol>
 
 
 
<ol start=1 type=a>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>aktive Mitglieder. Sie setzen sich
 
    aus Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammen,</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>fördernde Mitglieder,</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Ehrenmitglieder.</span></li>
 
</ol>
 
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Beitrittserklärung muss
 
    schriftlich an den Vorstand erfolgen. Sie schließt die Anerkennung der
 
    Satzung und Beitragsordnung ein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des
 
    gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme
 
    erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
 
    Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begründung.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Zu Ehrenmitgliedern können von der
 
    Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands nur solche Personen
 
    ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben
 
    haben. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. </span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mitgliederversammlung kann auch
 
    eine/n Ehrenvorsitzende/n ernennen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen
 
    wie für Ehrenmitglieder.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der/Die Ehrenvorsitzende kann an
 
    den Sitzungen des Sportausschusses (§ 10) stimmberechtigt teilnehmen.
 
    Er/Sie ist deshalb zu diesen Sitzungen einzuladen. </span></li>
 
</ol>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft</span></b></p>
 
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mitgliedschaft endet </span></li>
 
<ol start=1 type=a>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>durch Austritt,</span></li>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>durch Tod,</span></li>
 
  <li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
      font-family:"Times New Roman","serif"'>durch Ausschluss aus dem Verein.</span></li>
 
 
  </ol>
 
  </ol>
</ol>
 
  
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
+
===§ 4 – Mitgliedschaft===
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>2. Die
+
<ol>
Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines
+
  <li>Der Verein hat:</li>
Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist dem Vorstand
+
  <ol start=1 type=a>
schriftlich zu erklären.</span></p>
+
    <li>aktive Mitglieder. Sie setzen sich aus Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammen,</li>
 
+
    <li>fördernde Mitglieder,</li>
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
+
    <li>Ehrenmitglieder.</li>
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>3. Der
+
  </ol>
Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss, wenn das Mitglied gegen die
+
  <li>Die Beitrittserklärung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Sie schließt die Anerkennung der Satzung und Beitragsordnung ein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begründung.</li>
Vereinssatzung, die Anordnungen oder die Beschlüsse der Vereinsorgane verstoßen
+
  <li>Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands nur solche Personen ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Mehrheitsbeschluss. </li>
hat.</span></p>
+
  <li>Die Mitgliederversammlung kann auch eine/n Ehrenvorsitzende/n ernennen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Ehrenmitglieder.</li>
 
+
  <li>Der/Die Ehrenvorsitzende kann an den Sitzungen des Sportausschusses (§ 10) stimmberechtigt teilnehmen. Er/Sie ist deshalb zu diesen Sitzungen einzuladen. </li>
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
 
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Desgleichen
 
wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereins sowie wegen
 
Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr.</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
 
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Ausschluss
 
ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss
 
steht dem Mitglied das Recht der Berufung beim Ehrenrat innerhalb eines Monats
 
zu, dessen Entscheidung endgültig ist.</span></p>
 
 
 
<ol start=2 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>4. Bei Austritt und Ausschluss aus
 
    dem Verein bleiben Verbindlichkeiten bestehen;<br>
 
    Vereinseigentum ist zurückzugeben. </span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
<ol>
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
+
  <li>Die Mitgliedschaft endet </li>
 
+
  <ol start=1 type=a>
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
+
    <li>durch Austritt,</li>
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 6 – Mitgliedsbeitrag</span></b></p>
+
    <li>durch Tod,</li>
 
+
    <li>durch Ausschluss aus dem Verein.</li>
<ol start=1 type=1>
+
  </ol>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
  <li>Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein erhebt
+
  <li>Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss, wenn das Mitglied gegen die Vereinssatzung, die Anordnungen oder die Beschlüsse der Vereinsorgane verstoßen hat. Desgleichen wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereins sowie wegen Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung beim Ehrenrat innerhalb eines Monats zu, dessen Entscheidung endgültig ist.</li>
    Mitgliedsbeiträge, die von der Mitgliederversammlung (§ 8) festgelegt
+
  <li>Bei Austritt und Ausschluss aus dem Verein bleiben Verbindlichkeiten bestehen;<br>
    werden.</span></li>
+
    Vereinseigentum ist zurückzugeben. </li>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Abteilungen, die gesonderte
 
    Beiträge erheben, bestimmen deren Höhe im Einvernehmen</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 6 – Mitgliedsbeitrag===
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
+
<ol>
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>mit dem
+
  <li>Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, die von der Mitgliederversammlung (§ 8) festgelegt werden.</li>
Sportausschuss (§ 10) .</span></p>
+
  <li>Abteilungen, die gesonderte Beiträge erheben, bestimmen deren Höhe im Einvernehmen mit dem Sportausschuss (§ 10).</li>
 
+
  <li>Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.</li>
<ol start=3 type=1>
+
  <li>Alles weitere regelt die Beitragsordnung.</li>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Ehrenmitglieder zahlen keine
 
    Beiträge.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Alles weitere regelt die
 
    Beitragsordnung.</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 7 - Organe des Vereins===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
Organe des Vereins sind:
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 7 - Organe des Vereins</span></b></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Organe des Vereins sind:</span></p>
 
 
 
 
<ol start=1 type=a>
 
<ol start=1 type=a>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
  <li>die Mitgliederversammlung (§ 8)</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>die Mitgliederversammlung (§ 8)</span></li>
+
  <li>der Vorstand (§9)</li>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>der Vorstand (§9)</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 8 – Mitgliederversammlung===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
<ol>
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
+
  <li>Die Mitgliedersammlung ist das oberste Organ des Vereins.</li>
 
+
  <li>Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich im ersten Jahresquartal abzuhalten. Die Einladung erfolgt schriftlich per Post unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen.</li>
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
+
  <li>Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mind. 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche  Mitgliederversammlung gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung.</li>
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 8 – Mitgliederversammlung</span></b></p>
+
  <li>Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.</li>
 
+
  <li>Jedes Mitglied kann bis 7 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.</li>
<ol start=1 type=1>
+
  <li>Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. </li>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
  <li>Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mitgliedersammlung ist das
+
  <li>Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem
    oberste Organ des Vereins.</span></li>
+
    zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, die in §§ 3 u. 17 genannte gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
    Finanzamtes.</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mitgliederversammlung ist vom
+
  <li>Zur Wahl können nur Mitglieder vorgeschlagen werden, die in der Versammlung
    Vorstand mindestens einmal jährlich im ersten </span></li>
+
    anwesend sind, oder deren schriftliches Einverständnis mit der ihnen zugedachten Wahl
 +
    vorliegt.</li>
 +
  <li>Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 1/3 der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.</li>
 +
  <li>Die Mitgliederversammlung wird von dem/der 1. Vorsitzenden oder einem von ihm bestimmten Vorstandsmitglied geleitet. Im Jahr von Vorstandswahlen wird von der Mitgliederversammlung ein/eine Wahlleiter/in gewählt. Diese/r darf weder dem alten noch dem neuen Vorstand angehören. Nach der Wahl des/der neuen Vorsitzenden übernimmt der/die neue Vorsitzende die Versammlungsleitung.</li>
 +
  <li>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten
 +
    zuständig:</li>
 +
  <ol start=1 type=a>
 +
    <li>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Kalenderjahr</li>
 +
    <li>Feststellung der Jahresrechnung</li>
 +
    <li>Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes</li>
 +
    <li>Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer</li>
 +
    <li>Entlastung des Vorstandes</li>
 +
    <li>Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins</li>
 +
    <li>Wahl des Vorstandes</li>
 +
    <li>Bestätigung des Jugendvorstandes</li>
 +
    <li>Wahl der Kassenprüfer</li>
 +
    <li>Festlegung der Beiträge (§ 6)</li>
 +
  </ol>
 +
  <li>Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist von<br>
 +
    dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen.</li>
 
</ol>
 
</ol>
  
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
+
===§ 9 – Vorstand===
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Jahresquartal
+
<ol>
abzuhalten. Die Einladung erfolgt schriftlich per Post unter Angabe der
+
  <li>Der Vorstand des Vereins besteht aus:</li>
Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen.</span></p>
+
  <ol start=1 type=a>
 
+
    <li>dem/der 1. Vorsitzenden</li>
<ol start=3 type=1>
+
    <li>dem/der 2. Vorsitzenden</li>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
    <li>dem/der 1. Kassierer/in</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand hat eine
+
    <li>dem/der 1. Geschäftsführer/in</li>
    außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn </span></li>
+
    <li>dem/der 1. Jugendleiter/in</li>
 +
    <li>dem/der Sozialwart/in</li>
 +
    <li>dem/der 2. Kassierer/in</li>
 +
    <li>dem/der 2. Geschäftsführer/in</li>
 +
    <li>dem/der Technische Leiter/in</li>
 +
    <li>dem/der Presse- und Medienwart/in</li>
 +
    <li>dem/der 2. Jugendleiter/in</li>
 +
  </ol>
 +
  <li>Die unter a), b) und c) genannten Amtsträger gelten als gesetzliche Vertreter des Vereins, gemäß des § 26 BGB. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.</li>
 +
  <li>Die unter g), h), und k) Genannten vertreten die 1. Amtsträger bei deren Abwesenheit. Sie können von den 1. Amtsträgern auch mit Aufgaben betreut werden, die Teilbereiche ihrer Ressorts sind. Der/die unter g) Genannte darf nicht nach § 26 BGB vertreten.</li>
 +
  <li>Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.</li>
 +
  <li>Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.<br>
 +
    Bei vorzeitigem Ausscheiden von Amtsträgern kann eine kommissarische Bestellung durch den Sportausschuss bis zur nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.</li>
 +
  <li>Der Vorstand tagt nach Bedarf.</li>
 +
  <li>Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Er berät über alle Angelegenheiten des Vereins und beschließt über sie, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder dem Sportausschuss (§ 10) zustehen.</li>
 +
  <li>Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mind. 3 der unter a) bis e) genannten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des dienstältesten Vorstandsmitgliedes.</li>
 +
  <li>Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.</li>
 +
  <li>Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.</li>
 +
  <li>Nicht näher definierte Aufgabenbereiche regelt die gültige Geschäftsordnung.</li>
 +
  <li>Der Vorstand beschließt die Beitragsordnung.</li>
 +
  <li>Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.</li>
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 10 – Sportausschuss===
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
+
<ol>
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>mind. 10 % der
+
  <li>Dem Sportausschuss gehören per Funktion der Vorstand § 9.1 der Satzung und den sich aus der Geschäftsordnung ergebenden Vertretern der Abteilungen und Gruppen sowie die Ehrenmitglieder an. Bis max. 5 Beisitzer (ohne Stimmrecht) sind möglich.</li>
stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche </span></p>
+
  <li>Sitzungen sollen regelmäßig und bei Bedarf stattfinden.</li>
 
+
  <li>Der Sportausschuss entscheidet über alle fachlichen Aufgaben und finanziellen Ausgaben der Abteilungen des Gesamtvereins mit.</li>
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
+
  <li>Bei Abstimmungen gilt Mehrheitsbeschluss.</li>
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Mitgliederversammlung
+
  <li>Von jeder Sitzung muss ein Protokoll angefertigt werden.</li>
gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung.</span></p>
 
 
 
<ol start=4 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Jedem volljährigen Mitglied steht
 
    eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Jedes Mitglied kann bis 7 Tage vor
 
    der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung
 
    schriftlich beim Vorstand einreichen.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mitgliederversammlung ist ohne
 
    Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. </span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Beschlüsse werden mit einfacher
 
    Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 11 - Jugend des Vereins===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
<ol>
font-family:"Times New Roman","serif"'>Ablehnung. Die Entscheidung über die
+
  <li>Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Bei jeder Mitgliederversammlung in Wahljahren wählen die Jugendlichen ihre 1. und 2. Jugendleiter, die Kraft ihrer Wahl durch die Vereinsjugend Mitglied im Vorstand sind (§ 9).</li>
Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit zu
+
  <li>Die Jugendleiter vertreten die Interessen der gesamten Vereinsjugend, egal welcher Abteilung sie angehören.</li>
fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und
+
  <li>Alles weitere regelt die Jugendordnung.</li>
werden nicht mitgezählt.</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>8. Beschlüsse über Satzungsänderungen
 
und über die Auflösung des Vereins sind dem </span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
 
Satzungsänderungen, die in §§ 3 u. 17 genannte gemeinnützigen Zwecke betreffen,
 
bedürfen der Einwilligung des zuständigen</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Finanzamtes.</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>9. Zur Wahl können nur Mitglieder
 
vorgeschlagen werden, die in der Versammlung </span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>anwesend sind, oder deren schriftliches
 
Einverständnis mit der ihnen zugedachten Wahl</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>vorliegt.</span></p>
 
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>10. Es wird durch Handzeichen
 
abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 1/3 der Anwesenden ist schriftlich und
 
geheim abzustimmen. </span></p>
 
 
 
<ol start=11 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Mitgliederversammlung wird von
 
    dem/der 1. Vorsitzenden oder einem von ihm bestimmten Vorstandsmitglied
 
    geleitet. Im Jahr von Vorstandswahlen wird von der Mitgliederversammlung
 
    ein/eine Wahlleiter/in gewählt. Diese/r darf weder dem alten noch dem
 
    neuen Vorstand angehören. Nach der Wahl des/der neuen Vorsitzenden
 
    übernimmt der/die neue Vorsitzende die Versammlungsleitung.</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 12 – Kassenprüfer===
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
<ol>
font-family:"Times New Roman","serif"'>12. Die Mitgliederversammlung ist
+
  <li>Es sind jährlich mindestens 2 qualifizierte Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung zu wählen.</li>
insbesondere für die folgenden Angelegenheiten</span></p>
+
  <li>Die Kassenprüfer sind befugt, jederzeit Einsicht in die Kasse und sonstigen Bücher aller Vereinsgremien zu nehmen und Auskünfte über Vermögensverwaltung sowie Rechnungsführung zu verlangen. Die Prüfung muss jährlich erfolgen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.</li>
 
+
  <li>Die Kassenprüfer dürfen keine Funktionen im Verein ausüben. Eine Wiederwahl ist nach einjähriger Unterbrechung möglich.</li>
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>zuständig:</span></p>
 
 
 
<ol start=1 type=a>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Genehmigung des vom Vorstand
 
    aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Kalenderjahr</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Feststellung der Jahresrechnung</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Entgegennahme des Jahresberichtes
 
    des Vorstandes</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Entgegennahme des Berichtes der
 
    Kassenprüfer</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Entlastung des Vorstandes</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Beschlussfassung über
 
    Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Wahl des Vorstandes</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Bestätigung des Jugendvorstandes</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Wahl der Kassenprüfer</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Festlegung der Beiträge (§ 6)</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 
+
===§ 13 – Ehrenrat===
<ol start=11 type=1>
+
<ol>
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
<li>Der Ehrenrat besteht aus seinem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern und ferner zwei weiteren stellvertretenden Mitgliedern, die tätig werden, wenn ordentliche Mitglieder nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen und zwar zunächst der Ältere von ihnen. Der Ehrenrat und die Stellvertreter werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung für 5 Jahre gewählt.</li>
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Über die Mitgliederversammlung ist
+
<li>Der Ehrenrat berät den Vorstand. Er schlichtet Streitigkeiten aller Art im Verein. Er entscheidet in Disziplinarangelegenheiten über Einsprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes in letzter Instanz, vorbehaltlich der Prüfung durch ordentliche Gerichte.</li>
    eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist von<br>
+
<li>Der Ehrenrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Seine Mitglieder dürfen sonst keine Funktion im Verein haben.</li>
    dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu
 
    unterzeichnen.</span></li>
 
 
</ol>
 
</ol>
 +
===§ 14 - Ehrungen und Auszeichnungen===
 +
Mitglieder, die 25 Jahre dem Verein angehören, erhalten die silberne Ehrennadel des Vereins. Bei 40-jähriger Mitgliedschaft gibt es die goldene Vereinsehrennadel. Weitere Ehrungen regelt die Geschäftsordnung.
 +
===§ 15 – Verbandszugehörigkeit===
 +
Der Verein ist Mitglied in den für seine Abteilungen zuständigen Fachverbänden.
 +
===§ 16 – Haftung===
 +
Der Verein übernimmt keine Haftung gegenüber den bei der Ausübung des Sportbetriebes oder bei Veranstaltungen vorkommenden Unfällen oder sonstigen Schäden, soweit diese Schäden nicht durch die vom Verein abgeschlossenen Versicherungen gedeckt sind.
 +
===§ 17 - Auflösung des Vereins===
 +
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den '''&quot;Westfälischer Turnerbund e.V.&quot;''' mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für '''gemeinnützige Zwecke''' verwendet werden darf. Als Liquidatoren werden der/die Vorsitzende und ein Stellvertreter bestellt.
  
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 9 – Vorstand</span></b></p>
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand des Vereins besteht
 
    aus:</span></li>
 
</ol>
 
 
<ol start=1 type=a>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 1. Vorsitzenden</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 2. Vorsitzenden</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 1. Kassierer/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 1. Geschäftsführer/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 1. Jugendleiter/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der Sozialwart/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 2. Kassierer/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 2. Geschäftsführer/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der Technische Leiter/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der Presse- und Medienwart/in</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>dem/der 2. Jugendleiter/in</span></li>
 
</ol>
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die unter a), b) und c) genannten
 
    Amtsträger gelten als gesetzliche Vertreter des Vereins, gemäß des § 26
 
    BGB. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §
 
    181 BGB befreit.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die unter g), h), und k) Genannten
 
    vertreten die 1. Amtsträger bei deren Abwesenheit. Sie können von den 1.
 
    Amtsträgern auch mit Aufgaben betreut werden, die Teilbereiche ihrer
 
    Ressorts sind. Der/die unter g) Genannte darf nicht nach § 26 BGB
 
    vertreten.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand wird für die Dauer von
 
    3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand bleibt solange im Amt,
 
    bis ein neuer gewählt ist.<br>
 
    Bei vorzeitigem Ausscheiden von Amtsträgern kann eine kommissarische
 
    Bestellung durch den Sportausschuss bis zur nächsten Mitgliederversammlung
 
    erfolgen.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand tagt nach Bedarf.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand führt die
 
    Vereinsgeschäfte. Er berät über alle Angelegenheiten des Vereins und
 
    beschließt über sie, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder dem
 
    Sportausschuss (§ 10) zustehen.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand ist beschlussfähig,
 
    wenn mind. 3 der unter a) bis e) genannten Vorstandsmitglieder anwesend
 
    sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der
 
    abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
 
    dienstältesten Vorstandsmitgliedes.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand kann zur Wahrnehmung
 
    bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten, die ihn bei der Erfüllung
 
    seiner Aufgaben unterstützen und beraten.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand gibt sich eine
 
    Geschäftsordnung.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Nicht näher definierte
 
    Aufgabenbereiche regelt die gültige Geschäftsordnung.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Vorstand beschließt die
 
    Beitragsordnung.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='margin-bottom:12.0pt;line-height:normal'><span
 
    style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Ordnungen
 
    sind nicht Bestandteil der Satzung.</span></li>
 
</ol>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 10 – Sportausschuss</span></b></p>
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Dem Sportausschuss gehören per
 
    Funktion der Vorstand § 9.1 der Satzung und den sich aus der
 
    Geschäftsordnung ergebenden Vertretern der Abteilungen und Gruppen sowie
 
    die Ehrenmitglieder an. Bis max. 5 Beisitzer (ohne Stimmrecht) sind
 
    möglich.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Sitzungen sollen regelmäßig und bei
 
    Bedarf stattfinden.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Sportausschuss entscheidet über
 
    alle fachlichen Aufgaben und finanziellen Ausgaben der Abteilungen des
 
    Gesamtvereins mit.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Bei Abstimmungen gilt
 
    Mehrheitsbeschluss.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Von jeder Sitzung muss ein
 
    Protokoll angefertigt werden.</span></li>
 
</ol>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 11 - Jugend des Vereins</span></b></p>
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Jugend des Vereins führt und
 
    verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr
 
    zufließenden Mittel. Bei jeder Mitgliederversammlung in Wahljahren wählen
 
    die Jugendlichen ihre 1. und 2. Jugendleiter, die Kraft ihrer Wahl durch
 
    die Vereinsjugend Mitglied im Vorstand sind (§ 9<span style='color:red'> </span>).</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Jugendleiter vertreten die
 
    Interessen der gesamten Vereinsjugend, egal welcher Abteilung sie
 
    angehören.</span></li>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Alles weitere regelt die
 
    Jugendordnung.</span></li>
 
</ol>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 12 – Kassenprüfer</span></b></p>
 
 
<ol start=1 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Es sind jährlich mindestens 2
 
    qualifizierte Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung</span></li>
 
</ol>
 
 
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
 
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>zu wählen.</span></p>
 
 
<ol start=2 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Kassenprüfer sind befugt,
 
    jederzeit Einsicht in die Kasse und sonstigen Bücher aller</span></li>
 
</ol>
 
 
<p class=MsoNormal style='margin-left:36.0pt;line-height:normal'><span
 
style='font-size:12.0pt;font-family:"Times New Roman","serif"'>Vereinsgremien
 
zu nehmen und Auskünfte über Vermögensverwaltung sowie Rechnungsführung zu
 
verlangen. Die Prüfung muss jährlich erfolgen. Die Kassenprüfer erstatten der
 
Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.</span></p>
 
 
<ol start=3 type=1>
 
<li class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
    font-family:"Times New Roman","serif"'>Die Kassenprüfer dürfen keine
 
    Funktionen im Verein ausüben. Eine Wiederwahl ist nach einjähriger
 
    Unterbrechung möglich.</span></li>
 
</ol>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 13 – Ehrenrat</span></b></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>1. Der Ehrenrat besteht aus seinem
 
Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern und ferner zwei weiteren
 
stellvertretenden Mitgliedern, die tätig werden, wenn ordentliche Mitglieder
 
nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen und zwar zunächst der Ältere von
 
ihnen. Der Ehrenrat und die Stellvertreter werden vom Vorstand vorgeschlagen
 
und von der Mitgliederversammlung für 5 Jahre gewählt. </span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>2. Der Ehrenrat berät den Vorstand. Er
 
schlichtet Streitigkeiten aller Art im Verein. Er entscheidet in
 
Disziplinarangelegenheiten über Einsprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes
 
in letzter Instanz, vorbehaltlich der Prüfung durch ordentliche Gerichte. </span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>3. Der Ehrenrat gibt sich selbst eine
 
Geschäftsordnung. Seine Mitglieder dürfen sonst keine Funktion im Verein haben.
 
</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 14 - Ehrungen und Auszeichnungen</span></b></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Mitglieder, die 25 Jahre dem Verein
 
angehören, erhalten die silberne Ehrennadel des </span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Vereins. Bei 40-jähriger Mitgliedschaft
 
gibt es die goldene Vereinsehrennadel.</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Weitere Ehrungen regelt die
 
Geschäftsordnung.</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 15 – Verbandszugehörigkeit</span></b></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein ist Mitglied in den für seine
 
Abteilungen zuständigen Fachverbänden .</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 16 – Haftung</span></b></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Der Verein übernimmt keine Haftung
 
gegenüber den bei der Ausübung des Sportbetriebes</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>oder bei Veranstaltungen vorkommenden
 
Unfällen oder sonstigen Schäden, soweit diese</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Schäden nicht durch die vom Verein
 
abgeschlossenen Versicherungen gedeckt sind.</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><b><span style='font-size:13.5pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>§ 17 - Auflösung des Vereins</span></b></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
 
oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den &quot;<b><u>Westfälischer
 
Turnerbund e.V.&quot;</u></b> mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen
 
unmittelbar und ausschließlich für <b><u>gemeinnützige Zwecke</u></b> verwendet
 
werden darf.</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Als Liquidatoren werden der/die
 
Vorsitzende und ein Stellvertreter bestellt.</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>&nbsp;</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Von den Mitgliedern bei der
 
Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2004 genehmigt.</span></p>
 
 
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Abschrift:</span></p>
 
  
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
 
font-family:"Times New Roman","serif"'>Vorstehende Satzung wurde heute in das
 
hiesige Vereinsregister eingetragen.</span></p>
 
  
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
Von den Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2004 genehmigt.
font-family:"Times New Roman","serif"'>Gelsenkirchen, 06. APR. 2004 Stempel
 
Amtsgericht Gelsenkirchen</span></p>
 
  
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:12.0pt;
+
Abschrift:
font-family:"Times New Roman","serif"'>Unterschrift</span></p>
 
  
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:7.5pt;
+
Vorstehende Satzung wurde heute in das hiesige Vereinsregister eingetragen.
font-family:"Times New Roman","serif"'>(Hofland)</span></p>
 
  
<p class=MsoNormal style='line-height:normal'><span style='font-size:7.5pt;
+
Gelsenkirchen, 06. APR. 2004 Stempel Amtsgericht Gelsenkirchen
font-family:"Times New Roman","serif"'>Justizangestellte </span></p>
 
  
<p class=MsoNormal>&nbsp;</p>
+
Unterschrift Hofland Justizangestellte
  
</div>
+
Satzungsänderung:
 +
Tag der Eintragung beim AG, GE 10.06.2010

Aktuelle Version vom 14. August 2012, 17:17 Uhr

§ 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen Turner-Club Gelsenkirchen 1874 e.V. Abkürzung: TCG 1874. Die Vereinsfarben sind grün und weiß.
  2. Tag der Gründung: 24. Juli 1874. Der Verein ist am 04. Februar 1928 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der VR-Nummer 682 eingetragen.
  3. Der Sitz des Vereins ist Gelsenkirchen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Zweck und Aufgaben

  1. Der Satzungszweck ist:
    1. Förderung und Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,
      Gesunderhaltung und Lebensfreude,
    2. Bildung und Erziehung der Jugendlichen unter Beachtung pädagogischer, sozialer und gesundheitlicher Gesichtspunkte,
    3. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz,
    4. Zusammenarbeit mit anderen Sport- und Jugendorganisationen sowie die Pflege der internationalen Verständigung.

§ 3 – Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des §3 Nr.26a EStG beschließen

§ 4 – Mitgliedschaft

  1. Der Verein hat:
    1. aktive Mitglieder. Sie setzen sich aus Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammen,
    2. fördernde Mitglieder,
    3. Ehrenmitglieder.
  2. Die Beitrittserklärung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Sie schließt die Anerkennung der Satzung und Beitragsordnung ein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begründung.
  3. Zu Ehrenmitgliedern können von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands nur solche Personen ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Mehrheitsbeschluss.
  4. Die Mitgliederversammlung kann auch eine/n Ehrenvorsitzende/n ernennen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Ehrenmitglieder.
  5. Der/Die Ehrenvorsitzende kann an den Sitzungen des Sportausschusses (§ 10) stimmberechtigt teilnehmen. Er/Sie ist deshalb zu diesen Sitzungen einzuladen.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    1. durch Austritt,
    2. durch Tod,
    3. durch Ausschluss aus dem Verein.
  2. Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
  3. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss, wenn das Mitglied gegen die Vereinssatzung, die Anordnungen oder die Beschlüsse der Vereinsorgane verstoßen hat. Desgleichen wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereins sowie wegen Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung beim Ehrenrat innerhalb eines Monats zu, dessen Entscheidung endgültig ist.
  4. Bei Austritt und Ausschluss aus dem Verein bleiben Verbindlichkeiten bestehen;
    Vereinseigentum ist zurückzugeben.

§ 6 – Mitgliedsbeitrag

  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, die von der Mitgliederversammlung (§ 8) festgelegt werden.
  2. Abteilungen, die gesonderte Beiträge erheben, bestimmen deren Höhe im Einvernehmen mit dem Sportausschuss (§ 10).
  3. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
  4. Alles weitere regelt die Beitragsordnung.

§ 7 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung (§ 8)
  2. der Vorstand (§9)

§ 8 – Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliedersammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich im ersten Jahresquartal abzuhalten. Die Einladung erfolgt schriftlich per Post unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen.
  3. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mind. 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung.
  4. Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
  5. Jedes Mitglied kann bis 7 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  7. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
  8. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, die in §§ 3 u. 17 genannte gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.
  9. Zur Wahl können nur Mitglieder vorgeschlagen werden, die in der Versammlung anwesend sind, oder deren schriftliches Einverständnis mit der ihnen zugedachten Wahl vorliegt.
  10. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 1/3 der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.
  11. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der 1. Vorsitzenden oder einem von ihm bestimmten Vorstandsmitglied geleitet. Im Jahr von Vorstandswahlen wird von der Mitgliederversammlung ein/eine Wahlleiter/in gewählt. Diese/r darf weder dem alten noch dem neuen Vorstand angehören. Nach der Wahl des/der neuen Vorsitzenden übernimmt der/die neue Vorsitzende die Versammlungsleitung.
  12. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
    1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Kalenderjahr
    2. Feststellung der Jahresrechnung
    3. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
    4. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
    5. Entlastung des Vorstandes
    6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
    7. Wahl des Vorstandes
    8. Bestätigung des Jugendvorstandes
    9. Wahl der Kassenprüfer
    10. Festlegung der Beiträge (§ 6)
  13. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist von
    dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen.

§ 9 – Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
    1. dem/der 1. Vorsitzenden
    2. dem/der 2. Vorsitzenden
    3. dem/der 1. Kassierer/in
    4. dem/der 1. Geschäftsführer/in
    5. dem/der 1. Jugendleiter/in
    6. dem/der Sozialwart/in
    7. dem/der 2. Kassierer/in
    8. dem/der 2. Geschäftsführer/in
    9. dem/der Technische Leiter/in
    10. dem/der Presse- und Medienwart/in
    11. dem/der 2. Jugendleiter/in
  2. Die unter a), b) und c) genannten Amtsträger gelten als gesetzliche Vertreter des Vereins, gemäß des § 26 BGB. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  3. Die unter g), h), und k) Genannten vertreten die 1. Amtsträger bei deren Abwesenheit. Sie können von den 1. Amtsträgern auch mit Aufgaben betreut werden, die Teilbereiche ihrer Ressorts sind. Der/die unter g) Genannte darf nicht nach § 26 BGB vertreten.
  4. Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
  5. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.
    Bei vorzeitigem Ausscheiden von Amtsträgern kann eine kommissarische Bestellung durch den Sportausschuss bis zur nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.
  6. Der Vorstand tagt nach Bedarf.
  7. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Er berät über alle Angelegenheiten des Vereins und beschließt über sie, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder dem Sportausschuss (§ 10) zustehen.
  8. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mind. 3 der unter a) bis e) genannten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des dienstältesten Vorstandsmitgliedes.
  9. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.
  10. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
  11. Nicht näher definierte Aufgabenbereiche regelt die gültige Geschäftsordnung.
  12. Der Vorstand beschließt die Beitragsordnung.
  13. Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.

§ 10 – Sportausschuss

  1. Dem Sportausschuss gehören per Funktion der Vorstand § 9.1 der Satzung und den sich aus der Geschäftsordnung ergebenden Vertretern der Abteilungen und Gruppen sowie die Ehrenmitglieder an. Bis max. 5 Beisitzer (ohne Stimmrecht) sind möglich.
  2. Sitzungen sollen regelmäßig und bei Bedarf stattfinden.
  3. Der Sportausschuss entscheidet über alle fachlichen Aufgaben und finanziellen Ausgaben der Abteilungen des Gesamtvereins mit.
  4. Bei Abstimmungen gilt Mehrheitsbeschluss.
  5. Von jeder Sitzung muss ein Protokoll angefertigt werden.

§ 11 - Jugend des Vereins

  1. Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Bei jeder Mitgliederversammlung in Wahljahren wählen die Jugendlichen ihre 1. und 2. Jugendleiter, die Kraft ihrer Wahl durch die Vereinsjugend Mitglied im Vorstand sind (§ 9).
  2. Die Jugendleiter vertreten die Interessen der gesamten Vereinsjugend, egal welcher Abteilung sie angehören.
  3. Alles weitere regelt die Jugendordnung.

§ 12 – Kassenprüfer

  1. Es sind jährlich mindestens 2 qualifizierte Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung zu wählen.
  2. Die Kassenprüfer sind befugt, jederzeit Einsicht in die Kasse und sonstigen Bücher aller Vereinsgremien zu nehmen und Auskünfte über Vermögensverwaltung sowie Rechnungsführung zu verlangen. Die Prüfung muss jährlich erfolgen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.
  3. Die Kassenprüfer dürfen keine Funktionen im Verein ausüben. Eine Wiederwahl ist nach einjähriger Unterbrechung möglich.

§ 13 – Ehrenrat

  1. Der Ehrenrat besteht aus seinem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern und ferner zwei weiteren stellvertretenden Mitgliedern, die tätig werden, wenn ordentliche Mitglieder nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen und zwar zunächst der Ältere von ihnen. Der Ehrenrat und die Stellvertreter werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung für 5 Jahre gewählt.
  2. Der Ehrenrat berät den Vorstand. Er schlichtet Streitigkeiten aller Art im Verein. Er entscheidet in Disziplinarangelegenheiten über Einsprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes in letzter Instanz, vorbehaltlich der Prüfung durch ordentliche Gerichte.
  3. Der Ehrenrat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Seine Mitglieder dürfen sonst keine Funktion im Verein haben.

§ 14 - Ehrungen und Auszeichnungen

Mitglieder, die 25 Jahre dem Verein angehören, erhalten die silberne Ehrennadel des Vereins. Bei 40-jähriger Mitgliedschaft gibt es die goldene Vereinsehrennadel. Weitere Ehrungen regelt die Geschäftsordnung.

§ 15 – Verbandszugehörigkeit

Der Verein ist Mitglied in den für seine Abteilungen zuständigen Fachverbänden.

§ 16 – Haftung

Der Verein übernimmt keine Haftung gegenüber den bei der Ausübung des Sportbetriebes oder bei Veranstaltungen vorkommenden Unfällen oder sonstigen Schäden, soweit diese Schäden nicht durch die vom Verein abgeschlossenen Versicherungen gedeckt sind.

§ 17 - Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den "Westfälischer Turnerbund e.V." mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden darf. Als Liquidatoren werden der/die Vorsitzende und ein Stellvertreter bestellt.


Von den Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2004 genehmigt.

Abschrift:

Vorstehende Satzung wurde heute in das hiesige Vereinsregister eingetragen.

Gelsenkirchen, 06. APR. 2004 Stempel Amtsgericht Gelsenkirchen

Unterschrift Hofland Justizangestellte

Satzungsänderung: Tag der Eintragung beim AG, GE 10.06.2010