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Behindertensport

Aus TCG 1874

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Abteilung für Geistig Behinderte

Breitensport - das heißt auch denen ein Angebot zu machen, die sonst kaum eine Möglichkeit geboten bekommen, sich sportlich zu betätigen. Der Turner-Club Gelsenkirchen 1874 e.V. setzt einen Schwerpunkt mit seiner Abteilung für geistig Behinderte.

Der Turner-Club Gelsenkirchen 1874 e.V. ist mit seinen Angeboten zum Sport für geistig und mehrfach behinderte Menschen vom Behinderten-Sportverband NW e.V. und LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. als Leistungserbringer von Rehabilitationssport zertifiziert. Das Rehabilitationssportangebot wird gemäß Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und das Funktionstraining auf der Grundlage des § 44 SGB IX anerkannt.

Mit dem Sport für Menschen mit Behinderung setzt der Turner-Club Gelsenkirchen 1874 e.V. seinen Akzent bei den geistig Behinderten. Das Angebot der Abteilung für Geistig Behinderte erfolgt in mehreren Gruppen. Zu diesen Gruppen gehören die Gruppe1 sowie die Gruppe 4 und die Gruppe 5 & 7 - Wichernhaus.

Freizeitsport mit Menschen mit einer geistigen Behinderung

Der Sport für Menschen mit Behinderung im TCG 1874 e.V.

Das Spiel und Bewegungsangebot für Menschen mit einer geistigen Behinderung existiert im TCG 1874 e.V. seit 1979. In diesem Jahr wandten sich zwei Lehrerinnen der Albert-Schweizer-Schule in Gelsenkirchen, eine Schule für Kinder mit geistiger Behinderung, an den ersten Vorsitzenden Bernhard Nöthen.

Da die Schule keinen Sport für die Schüler anbieten konnte, wollten die beiden Pädagoginnen Karin de Vries und Edeltraud Jordan eine Sportabteilung für Kinder mit geistiger Behinderung gründen. Dem Antrag stimmte der Turnrat zu. Damals begann man mit großem organisatorischen Aufwand und 30 Kindern. Weder von den Krankenkassen noch von sonstigen Stellen gab es Zuschüsse. Der Verein trug die Kosten für den Bustransport der Kinder zur Turnhalle und wieder nach Hause. Erst 1981 vereinbarte der Behindertensportverband mit den Rehabilitationsträgern die „Gesamtvereinbarung über den Ambulanten Behindertensport".

Der Abrechnungsmodus und die Voraussetzungen für den Sport sind in der „Gesamtvereinbarung über den Ambulanten Behindertensport" festgehalten, die der Behindertensportverband mit den Rehabilitationsträgern am 1. Juli 1981 vereinbart hat. Zusatz: Durchführung der ärztlichen Verordnung nach § 13 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der Gesamtvereinbarung vom 01.01.1994

Der Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining muss vom Arzt und der Krankenkasse genehmigt werden. Sie gilt in der Regel 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate. Außerdem muss während der Sportstunden eine telefonische Rufbereitschaft des Arztes existieren. Der verantwortliche Übungsleiter muss eine gültige Lizenz für den Behindertensport besitzen.

Anfang 2003 gehörten der Abteilung 86 Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Der Übungsbetrieb wird in 6 Gruppen jeweils 2 Stunden wöchentlich durchgeführt. Siehe Übungszeitenplan.

Nicht das Leistungsziel steht im Vordergrund der Bemühungen. Vielmehr werden motorische Fähigkeiten geweckt und die Freude an der körperlichen Bewegung entdeckt.

Der Club bemüht sich, die Sportler mit Handicaps auch in das sonstige Vereinsleben zu integrieren, wie z.B. bei Wandertagen oder Festen.

Als Anerkennung für den Einsatz der Lehrerin Karin de Vries und des ersten Vorsitzenden Bernd Nöthen erhielten beide die Bundesverdienstmedaille des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

25.02.2003 Bearbeitet von Yvonne Schwittek, ergänzt von Lothar Walter.

November 2004

Eine Abteilung wird 25 -doch jetzt droht das „Aus"

Durch die neue Rahmenvereinbarung vom 01.10.2003 Behinderten Sportverbandes NW e.V. mit den Kassen ist die Bezahlung aller Übungseinheiten nicht mehr gegeben. Die Behinderten bekommen nur noch max. 120 Übungseinheiten im Zeitraum von 36 Monaten. Im Vergleich dazu: Unsere Sportgruppen haben im Jahr bis zu 74 Übungseinheiten gemacht. Das heißt im 2. spätestens im 3. Jahr greift die Bezahlung durch die Kassen nicht mehr. Unsere Übungsleiter müssen aber weiterbezahlt werden und die Buskosten für die Kinder und Jugendlichen gehen weiter. Es sieht aus als ob die Krankenkassen den Behindertensport absichtlich auslaufen lassen wollen. Der DBS hat die neue Rahmenvereinbarung vom 01.10.2003 zum 31.12.2005 gekündigt.

15.8.2005 Bernhard Hoppe

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